Das Internet ist nicht nur für Angela Merkel “Neuland“, denn immer mehr fallen auf die zahlreichen Online Mythen herein. Um mit den Gerüchten aufzuräumen, hat das DSL-Preisvergleichsportal schlaubi.de die 10 populärsten Internet Mythen auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.
1. Wer den Internetanbieter wechselt hat wochenlang kein Internet
Falsch: Seit der Änderung des Telekommunikationsgesetztes von 2012, sind Provider gesetzlich dazu verpflichtet die Umschaltung eines Internetanschlusses innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Kunden unbedingt eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, da diese das Anliegen weiter bearbeitet und Internetprovider mit hohen Bußgeldern bestrafen kann.
2. Videos online streamen ist illegal
Stimmt Teilweise: Auch die Experten sind sich derzeit noch nicht einig ob Online Streaming wirklich strafbar ist. Fakt ist jedoch, dass alle momentan im Kino ausgestrahlten Filme dem Urheberechtlich unterliegen und somit geschützt sind.
3. Haustiere stehlen das WLAN Signal
Wahr: Eine Studie des britischen Telekommunikationsanbieters Virgin Media fand heraus, dass Aquarien die WLAN Signale stören können. So leidet die Internetgeschwindigkeit vor allem, wenn der Wassertank in der Nähe des Routers platziert wird.
4. Handystrahlung legt den Flugverkehr lahm
Falsch: Die Lufthansa stellte 2004 in verschiedenen Tests fest, dass die Nutzung von mobilen Geräten keinen Flugzeugabsturz verursachen kann. Dennoch wird verlangt, dass jegliche mobilen Geräte während des Fluges in den Flugmodus versetzt werden.
5. Doppel-Flatrates kosten mehr als reine Internet Angebote
Stimmt Teilweise: Die günstigsten Doppel-Flatrates sind zu Aktionszeiten schon ab 9,90 € monatlich erhältlich, während reine DSL Angebote rund 18 € pro Monat kosten. „Wichtig ist, dass Kunden sich vorher informieren, ob eine Doppel-Flatrate das richtige Angebot für die eigenen Bedürfnisse ist. Nicht alle Kunden profitieren von dem Service“, rät Telekommunikations-Expertin Natascha Kahmann vom Vergleichsportal schlaubi.de.
6. Laptops und WLAN Strahlungen machen impotent
Falsch: Ob WLAN-Strahlen wirklich impotent machen konnte bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden. Dennoch, wenn den Laptop zu lange im Schoß gehalten wird, kann es zu einer vorübergehenden, geschwächten Zeugungskraft kommen und auch die anhaltende Hitze kann sich negativ auf die Spermien auswirken.
7. LTE ist die schnellste Internetverbindung
Stimmt Teilweise: Für den Mobilfunk ist LTE tatsächlich die zurzeit schnellste Internetverbindung mit bis zu 50.000 Kbit/s. Für den stationären Hausgebrauch erreicht LTE jedoch maximal 100.000 Kbit/s und ist somit langsamer als Glasfaser- und Kabel-Verbindungen.
8. Ein Umzug ist ein Sonderkündigungsgrund
Falsch: Generell darf das Sonderkündigungsrecht nur angewendet werden, wenn der Internetanbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder der Provider den Vertrag nicht unter den gleichen Konditionen anbieten kann.
9. Anonymes surfen schützt die Privatsphäre
Falsch: Anonymes surfen mit einem sicheren Netzwerk wie z.B. Tor kann Ihre Privatsphäre schützen, da Ihre IP-Adresse verschlüsselt bleibt. Eine 100% Anonymität kann jedoch auch hier nicht versprochen werden.
10. Nach Vertragsende darf der Router behalten werden
Stimmt Teilweise: Wenn der Router bei Vertragsbeginn bezahlt wurde, darf der Kunde diesen auch behalten. Wurde das Gerät jedoch nur gemietet, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit dazu verpflichtet, den Router an den Anbieter zurückzusenden.
Schöne Übersicht. Mit der 24h-Regel vom Internet kannte ich noch nicht.
Ganz anders als in der Realität. Dort läuft ja doch bis auf eine Woche hinaus.