Situationen, in denen die Anschnallpflicht nicht gilt

8. Mai 2023
Foto von Maxim Hopman auf Unsplash

Mit der Einführung des Sicherheitsgurtes können zahlreiche Leben im Straßenverkehr gerettet werden. Für die allermeisten Autofahrer gilt sie daher auch uneingeschränkt. Es gibt allerdings Ausnahmen, sodass für bestimmte Personengruppen oder Situationen die Gurtpflicht nicht gilt. Welche das sind und welche Konsequenzen beim Fahren ohne angelegten Gurt drohen, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Alles anschnallen, bitte – oder doch nicht?

Die häufigste Situation, in der Otto Normalautofahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegen müssen, ist beim Rangieren und Parken sowie beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit. Besonders beim Einparken kann der Gurt dabei sogar hinderlich sein, wenn man den Wagen an Hindernissen oder anderen parkenden Fahrzeugen vorbei manövriert.

Eine andere bekannte Situation, in der die Anschnallpflicht nicht gilt, ist im Linienbus. Dies gilt nicht nur für die sitzenden oder stehenden Fahrgäste, sondern auch für den Busfahrer. Ebenso die Fahrer von Paketdiensten müssen sich während ihrer täglichen Tour nicht anschnallen. Dies würde auch einfach zu lange dauern, sich für wenige Meter immer wieder erneut an- und abzuschnallen. Für den Weg vom Logistikzentrum in den Verteilbezirk und zurück muss der Gurt jedoch angelegt sein.

Weiter müssen sich all diejenigen nicht anschnallen, die sich während der Fahrt um ein betreuungsbedürftige Person kümmern und dies nicht vom Sitzplatz aus erledigt werden kann.

Taxifahrer waren einst auch von der Gurtpflicht befreit, aufgrund der höheren Unfallgefahr – mit teils gravierenden Folgen – gilt dies heutzutage nicht mehr.

Fahren ohne Gurt – welche Konsequenzen drohen?

Trifft eine der oben genannten Situationen nicht auf Sie zu, müssen Sie grundsätzlich während der gesamten Fahrt über angeschnallt sein. Das gilt seit 1999 auch für Fahrgäste in Reisebussen (Toilettenbesuche während der Fahrt ausgenommen). Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Bußgeld von 30 € bezahlen. Sind Kinder nicht angeschnallt oder fehlt ein entsprechender Kindersitz, wird der doppelte Betrag und ein Punkt in Flensburg fällig.

Kommt es zu einem Unfall und der Fahrer ist nicht angeschnallt, wird ihm in der Regel eine Teilschuld zugesprochen. Dies kann zu einem geringeren Anspruch auf Schmerzensgeld führen und die Autoversicherung kann Teile ihrer Leistungen verwehren. Dies muss in der Regel im Einzelfall geklärt werden.

Nils Hünerfürst

Männlich - 32 Jahre alt - Mediengestalter für Bild und Ton - und Hünerfürst ist mein Nachname.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

Über Hünerfürst.de

Einer der bekanntesten deutschen Netzkultur Blogs seit 2009. Nils Hünerfürst und seine Familie schreiben hier auf Hünerfürst.de über Technik, Kultur, Essen und Videospiele.

Über den Autor

Nils Hünerfürst

Männlich - 32 Jahre alt - Mediengestalter für Bild und Ton - und Hünerfürst ist mein Nachname.

Sportwetten Tipps von Overlyzer